Inklusion – Vielfalt als Chance

Wenn anders sein normal ist, nennt man das Inklusion.

Das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) bestimmt in Artikel 2, dass der Kindergarten eine Einrichtung für Kinder vom 3. Lebensjahr an bis zur Einschulung ist.

Der Kindergarten ist demnach ohne Unterschied offen für alle Kinder, also auch für Kinder mit
Beeinträchtigung.

Der Begriff Inklusion kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „einschließen, einbeziehen“.

Auf unseren Alltag übertragen bedeutet dies, dass wir niemanden aufgrund seines Alters, Geschlecht, Religion, Nationalität, Bildung oder einer eventuellen Beeinträchtigung ausgrenzen.

Es ist uns wichtig, dass Unterschiedlichkeit nicht nur toleriert, sondern als selbstverständlich angesehen wird. Alle Menschen haben ein Recht auf Förderung.

„Inklusion will von Anfang an ein gemeinsames System für alle Menschen.
Nicht der einzelne Mensch passt sich an ein bestehendes soziales System an,
sondern das soziale System passt sich an die Vielfalt unterschiedlicher Menschen an.“
– Volker Elsner –

Wir als Einrichtung bemühen uns allen Kindern gerecht zu werden und greifen immer wieder auf unser Netzwerk mit den unterschiedlichsten Fachdiensten zurück, um dies mit bestem Wissen und Gewissen umzusetzen.

Jedoch gibt es durch unsere räumlichen Gegebenheiten Grenzen des Möglichen.

Aus diesem Grund bedarf die Aufnahme jeden Kindes vorab einer intensiven Begehung, sowie einer Einschätzung unserer Einrichtung und der Erziehungsberechtigten.

„Jeder ist ein Genie!
Aber wenn Du einen Fisch danach beurteilst, ob er auf einen Baum klettern kann,
wird er sein ganzes Leben glauben, dass er dumm ist.“
– Albert Einstein –

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